Mucosolvan® 15 mg / 5 ml - Saft für Kinder

Mucosolvan® 15 mg / 5 ml - Saft für Kinder löst den zähen Hustenschleim und schmeckt angenehm-fruchtig nach Waldbeer-Vanille.
Packungsgröße: 200 Milliliter
Artikelnummer: 3531583

Verfügbarkeit: Nur auf Anfrage

€ 15,90

Versand

Wir versenden unsere Produkte täglich.


Ab einem Bestellwert von 40€, entfallen die Versandkosten.


Selbstabholung

Ihre Bestellung wird so rasch als möglich vorbereitet und ist normalerweise innerhalb der nächsten sechs Stunden fertig. Sobald Sie Ihre Medikamente abholen können, erhalten Sie eine Verständigung per Mail. In dringenden Fällen, die eine raschere Zustellung erfordern bestellen Sie bitte telefonisch in Ihrer Wunschapotheke.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 




Artikelbeschreibung

Details

Dank seiner Dreifachwirkung befreit Mucosolvan® Saft für Kinder die Bronchien, beruhigt den Hustenreiz und schützt vor neuem Schleim. Er ermöglicht es Ihrem Kind, wieder tief und frei durchzuatmen. In einer leicht zu handhabenden Flasche für unkompliziertes Dosieren. Mucosolvan® Saft für Kinder ist alkoholfrei und für Diabetiker geeignet.


Inhaltsstoffe

Wirkstoff: Ambroxolhydrochlorid

Sonstige Bestandteile: Sucralose, Benzoesäure, Hydroxyethylcellulose,

Waldbeeraroma, Vanillearoma, gereinigtes Wasser


Anwendung:

Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahre: An den ersten 2 - 3 Behandlungstagen 3 x täglich 10 ml, danach 3 x täglich 5 ml. In schweren Fällen kann nach Rücksprache mit dem Arzt das Behandlungsschema 3 x täglich 10 ml ml beibehalten werden.

Kinder von 6  - 12 Jahre: 2  -3 x täglich 5 ml

Kinder von 2  - 6 Jahre: 3 x täglich 2,5 ml

Kinder bis 2 Jahre (nur nach Rücksprache mit dem Arzt): 2 x täglich 2,5 ml

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3531583
EAN 9088883531584
Hersteller OPELLA HEALTHCARE AUSTRIA GMBH
Packungsgröße 200 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!