Plantur 39 Haar-Aktiv-Kapseln

Die Haar-Aktiv-Kapseln unterstützen die Wirkung der coffeinhaltigen Plantur 39-Produkte von innen
Packungsgröße: 60 Stück
Artikelnummer: 3319423

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 16,48

Versand

Wir versenden unsere Produkte täglich.


Ab einem Bestellwert von 40€, entfallen die Versandkosten.


Selbstabholung

Ihre Bestellung wird so rasch als möglich vorbereitet und ist normalerweise innerhalb der nächsten sechs Stunden fertig. Sobald Sie Ihre Medikamente abholen können, erhalten Sie eine Verständigung per Mail. In dringenden Fällen, die eine raschere Zustellung erfordern bestellen Sie bitte telefonisch in Ihrer Wunschapotheke.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

Die Haar-Aktiv-Kapseln unterstützen die Plantur 39-Behandlung von innen Haarwurzeln verbrauchen beim Produzieren von Haaren sehr viel Energie. Auf Unterversorgung und oxidativen Stress reagieren sie empfindlich. Deshalb enthalten diese Kapseln Vitamine, Spurenelemente (z.B. Selen) und Traubenkernextrakt. Und zusätzlich Zink und Biotin. Die Haar-Aktiv-Kapseln unterstützen die Wirkung der coffeinhaltigen Plantur 39-Produkte von innen. Zwei Kapseln täglich, jeweils morgens und abends zu einer Mahlzeit eingenommen, gleichen Unterversorgungen mit ihrer ausgewogenen Rezeptur aus allen wichtigen Haarvitalstoffen aus. Für eine kräftige Struktur des Haares und eine verbesserte Widerstandskraft der Haarwurzel. Zutaten: Sojaöl, Gelatine, gehärtetes Sojaöl, Vitamin C, Glycerin, Tomatenextrakt, Bienenwachs, Traubenkerntrockenextrakt, Vitamin E, Nicotinamid, Sojalecithin, Sorbit, Zinksulfat, Calcium-DPantothenat, Maiskeimöl, Vitamin B6, Farbstoffe E141 und E171, --Carotin, Vitamin B2, Vitamin B1, Folsäure, Biotin, Natriumselenat, Vitamin B12.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 3319423
EAN 4008666700667, 4008666701787
Hersteller WOLFF AUGUST DR.GMBH & CO KG - ARZNEIMITTEL
Packungsgröße 60 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!