Artikelbeschreibung
Details
"Ladival® Allergische Haut ist der ideale Sonnenschutz für alle Personen, die zu allergischen Hautreaktionen in der Sonne neigen. Die leichten Hydrodispersionsgele auf Wasserbasis enthalten weder Fette noch Emulgatoren – die häufigsten Auslöser für die wohl bekannteste Form der Sonnenallergie, die so genannte „Mallorca-Akne"". Juckende Bläschen und Quaddeln in der Sonne können so vermieden werden. Dabei unterscheiden sich die Produkte der Serie Ladival® Allergische Haut optisch und kosmetisch nicht von einer normalen Sonnenschutzlotion. Ladival® Allergische Haut Sonnenschutz Gel lässt sich leicht verteilen, zieht schnell ein und hinterlässt ein angenehmes Hautgefühl. Nur von Ladival®: Einzigartiger Infrarot-A-Schutzkomplex gegen sonnenbedingte Hautalterung! Tipp: Bei Neigung zu Sonnenallergie unbedingt die emulgatorfreie Ladival® Allergische Haut Aprés-Pflege verwenden, da Emulgatoren bis zu 24 Stunden in der Haut verbleiben können.
Gute Gründe für Ladival® Sonnenschutz Gel Allergische Haut:
•Frei von Fetten und Emulgatoren
•Klebt nicht
•Schützt sofort nach dem Auftragen
•UVA-/UVB-Schutz nach EU-Empfehlung
•Ohne Parfum, Farbstoffe, Silikonöle und Konservierungsstoffe
•Wasserfest
•Photostabiles UVA- und UVB-Filtersystem
•Dermatologisch getestet"
Inhaltsstoffe
LADIVAL® enthält leistungsfähige UV-Filtersysteme, hochwirksame Antioxidantien und den einzigartigen Infrarot A-Schutzkomplex
Anwendung
Vor dem Sonnenbad großzügig auftragen und gut einziehen lassen.
Besondere Hinweise
Ladival® Allergische Haut Sonnenschutz Gel lässt sich leicht verteilen, zieht schnell ein und hinterlässt ein angenehmes Hautgefühl. Tipp: Bei Neigung zu Sonnenallergie unbedingt die emulgatorfreie Ladival® Allergische Haut Aprés-Pflege verwenden, da Emulgatoren bis zu 24 Stunden in der Haut verbleiben können.
Zusatzinformation
Zusatzinformation
PZN | 3083848 |
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EAN | -03373463, -3373463 |
Hersteller | Ladival |
Packungsgröße | 200 Milliliter |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Keine Angabe |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |