Rosner Moxazigarre

aus reinem Beifuß, ca. 20 x 1,8 cm, Made in RoC
Packungsgröße: 1 Stück
Artikelnummer: 2045745

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 2,20

Versand

Wir versenden unsere Produkte täglich.


Ab einem Bestellwert von 40€, entfallen die Versandkosten.


Selbstabholung

Ihre Bestellung wird so rasch als möglich vorbereitet und ist normalerweise innerhalb der nächsten sechs Stunden fertig. Sobald Sie Ihre Medikamente abholen können, erhalten Sie eine Verständigung per Mail. In dringenden Fällen, die eine raschere Zustellung erfordern bestellen Sie bitte telefonisch in Ihrer Wunschapotheke.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 


Artikelbeschreibung

Details

Stangenmoxa (Wärmetherapie), weiche Moxa Zigarre In Papier eingewickeltes Beifuß-Kraut. Das Papier wird auf einem Ende entfernt und die Zigarre kann dann mit einem Feuerzeug oder einer Kerze angezündet werden.

Inhaltsstoffe

getrocknetes chinesisches Beifußkraut (Artemisia vulgaris). Bezüglich der Moxabehandlung verweisen wir auf die Fachliteratur. Moxa während der Behandlung nie unbeaufsichtigt brennen lassen. Auf das individuelle Schmerzempfinden der zu behandelnden Person achten. Glut oder heiße Asche nicht auf die Haut kommen lassen. Räume nach der Behandlung gut lüften.

Wir verweisen Sie diesbezüglich auf die Fachliteratur und auf die gesetzlichen Bestimmungen!

Warnhinweis für Anwender von Moxa

Schlafen Sie während der Anwendung nicht ein. Nehmen Sie während der Behandlung keine Schlafmittel, Betäubungsmittel und keinen Alkohol ein. Während der Behandlung nicht bewegen. Achten Sie auf die Brandgefahr durch die Moxa-Asche. Moxa nach der Anwendung gut ablöschen. Anwendung im Gesicht nur unter Hinzuziehung eines Therapeuten. Von Kindern fernhalten! Nur zur äußerlichen Anwendung. Für Moxabehandlung schwerwiegenderer Erkrankungen ist ein erfahrener Therapeut erforderlich Maße: ca. 20 x 1,8cm

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 2045745
EAN Keine Angabe
Hersteller Rosner
Packungsgröße 1 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!