Dr. Böhm Magnesium complex Brausegranulat

Entspannte Muskeln – Magnesium für die Nacht
Packungsgröße: 28 Stück
Artikelnummer: 4846099

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 17,90

Versand

Wir versenden unsere Produkte täglich.


Ab einem Bestellwert von 40€, entfallen die Versandkosten.


Selbstabholung

Ihre Bestellung wird so rasch als möglich vorbereitet und ist normalerweise innerhalb der nächsten sechs Stunden fertig. Sobald Sie Ihre Medikamente abholen können, erhalten Sie eine Verständigung per Mail. In dringenden Fällen, die eine raschere Zustellung erfordern bestellen Sie bitte telefonisch in Ihrer Wunschapotheke.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 




Artikelbeschreibung

Details

Ein Ungleichgewicht im Magnesium- und Kalium-Haushalt kann insbesondere in der Nacht zu ungewollten Muskelkontraktionen führen. Diese beiden wichtigen Mineralstoffe sind für die Muskulatur, aber auch für verschiedenste Stoffwechselvorgänge und das Nervensystem von großer Bedeutung.

Dr. Böhm® Magnesium complex Brausegranulat versorgt den Körper dank der innovativen Brauseform rasch mit einer speziellen Kombination aus Magnesium, Kalium, OPC und L-Carnitin.

       Magnesium und Kalium sind wichtige Mineralstoffe für eine normale Muskelfunktion. Sie regulieren das Zusammenziehen und Entspannen des Muskels, wie auch in der Wade. Magnesium trägt außerdem zum Elektrolyt-Gleichgewicht bei.

       OPC ist ein wichtiges pflanzliches Antioxidans, welches vor allem in Traubenkernen vorkommt.

       L-Carnitin ist eine körpereigene Aminosäure und ein wichtiger Bestandteil der Muskulatur. Dort dient es dem Transport von Fettsäuren in die „Zell-Kraftwerke” (Mitochondrien)

       Rasche Aufnahme dank wohlschmeckender Brauseform

       Besonders geeignet für ältere Personen und Sportler

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 4846099
EAN Keine Angabe
Hersteller APOMEDICA PHARMAZEUTISCHE PRODUKTE GMBH
Packungsgröße 28 Stück
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!