Nasivin sanft Nasenspray 0,025%

Zur Behandlung von Schnupfen
Packungsgröße: 10 Milliliter
Artikelnummer: 4457446

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 11,95

Versand

Wir versenden unsere Produkte täglich.


Ab einem Bestellwert von 40€, entfallen die Versandkosten.


Selbstabholung

Ihre Bestellung wird so rasch als möglich vorbereitet und ist normalerweise innerhalb der nächsten sechs Stunden fertig. Sobald Sie Ihre Medikamente abholen können, erhalten Sie eine Verständigung per Mail. In dringenden Fällen, die eine raschere Zustellung erfordern bestellen Sie bitte telefonisch in Ihrer Wunschapotheke.

Bei erfolgtem Versand werden Sie automatisch via Email benachrichtigt.

 




Artikelbeschreibung

Details

Nasivin sanft 0,025 % Nasenspray für Kinder wird angewendet

  • zur Behandlung von akutem Schnupfen (Rhinitis acuta), allergischem Schnupfen (Rhinitis allergica) und anfallsweise auftretendem Fließschnupfen (Rhinitis vasomotorica)
  • zur Erleichterung des Sekretabflusses bei Entzündungen der Nasennebenhöhlen sowie bei Tubenkatarrh in Verbindung mit Schnupfen
  • zur diagnostischen Schleimhautabschwellung

Inhaltsstoffe

Wirkstoff: Oxymetazolinhydrochlorid

1 ml enthält 0,25 mg Oxymetazolinhydrochlorid.

Ein Sprühstoß enthält ca. 45 Mikroliter = 11 Mikrogramm Oxymetazolinhydrochlorid.

Die sonstigen Bestandteile sind: Citronensäure-Monohydrat, Natriumcitrat-Dihydrat, Glycerol 85 % und gereinigtes Wasser. Ohne Konservierungsstoffe.

Anwendung

Kleinkinder (1 - 6 Jahre): 2-3mal täglich 1 Sprühstoß in jede Nasenöffnung.

Schulkinder (6-12 Jahre): 2-3mal täglich 2 Sprühstöße in jede Nasenöffnung.

Die Anwendung bei Kindern von 1-6 Jahren erfolgt aussschließlich auf ärztliche Verschreibung.

Zur nasalen Anwendung. Nicht zum Einnehmen. Die Anwendung erfolgt in beide Nasenöffnungen.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

PZN 4457446
EAN 9088884457449
Hersteller Nasivin
Packungsgröße 10 Milliliter
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Warnhinweis 1: Kindern unter 6 Jahren nur mit Rezept
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!